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Mittwoch, 8. April 2020

Was läuft noch auf unseren Baustellen?

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen sich auch auf den Baustellen im Lande ablesen. Viele Bauherren fragen sich: Darf eigentlich noch gebaut werden? Unter welchen Bedingungen? Was ist zu beachten? – Ein Gespräch mit Ernst Uhing, dem Präsidenten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Herr Uhing, noch drehen sich Kräne auf einigen Baustellen in Nordrhein-Westfalen – aber der Eindruck herrscht vor, dass an vielen Orten die Arbeit ruht. Wie ist die Lage?

Uhing: Grundsätzlich darf weitergeplant und gebaut werden. Die Architekturbüros im Lande sind bei der Arbeit und stehen bereit, auch in dieser Krisensituation weiter zu planen. Wichtig ist, dass Auftraggeber jetzt in die Planung von Projekten investieren, damit möglichst bruchlos weitergebaut werden kann. Möglich ist das ja: Die entsprechenden Regelwerke des Landes bringen Gesundheitsschutz und Bautätigkeit in einen angemessenen Ausgleich. Der Betrieb eines Architekturbüros ist genauso zulässig wie die Arbeit auf einer Baustelle. Unseren Architektinnen und Architekten kommt hier als Bauleiter eine Schlüsselstellung zu.

Wie steht es um die Bauherren und ihre Abstimmung mit zum Beispiel dem bauleitenden Architekten?

Uhing: Laut der so genannten Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die zunächst bis zum 20. April gilt, sind zwar Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen sind aber u.a. zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen oder beruflichen Gründen. Dazu kann beispielsweise auch gehören, dass ein Architekt mit einem Auftraggeberehepaar eine Bestandsimmobilie besichtigt, um diese eventuell zu erwerben und umzunutzen. Erlaubt ist auch die Abnahme von Gewerken, selbst wenn mehr als zwei Personen anwesend sein müssen. Das sind notwendige Maßnahmen, die unter Einhaltung der Infektionsschutzvorschriften weiterhin möglich sind. Was nicht mehr geht, sind nicht zwingend notwendige Anlässe zum persönlichen Treffen vor Ort – etwa ein Richtfest. Aber das sollte sich in der jetzigen Situation wohl von selbst verstehen.

Welche Erfahrungen haben Ihre Kammermitglieder bisher in der Praxis gemacht?

Uhing: In der Tat hören wir in unseren Beratungsgesprächen mit Architektinnen und Architekten, dass Bauunternehmen und Handwerk teilweise Kurzarbeit angemeldet haben oder bereits ihr Personal reduzieren. Deshalb ist es mir wichtig zu betonen: Viele Arbeiten auf der Baustelle können verantwortungsvoll ausgeführt werden, wenn die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Es bleibt richtig, Bauprojekte voranzubringen. Das gilt insbesondere für Bauvorhaben der öffentlichen Hand. Nehmen Sie nur den Mietwohnungsbau, wo wir unbedingt schnell weiterbauen müssen. Wir planen heute für morgen! Ganz besonders wichtig ist deshalb, dass auch die kommunalen Genehmigungsbehörden weiterarbeiten, zügig über Bauanträge entscheiden und für Bauherren und Architekten erreichbar sind.

Wo können sich Interessierte weiter informieren?

Uhing: Die Fragen rund um Corona und das Bauen in NRW brennen nicht nur privaten Bauherren und -frauen auf den Nägeln, sondern auch unseren Kammermitgliedern. Wir haben deshalb umfassende Informationen auf unserer Homepage unter www.aknw.de zusammengestellt, die rechtliche, wirtschaftliche, aber auch vielfältige berufspraktische Fragen beantworten. Ich lade Bauherren und andere Interessierte herzlich dazu ein, diese Informationen ebenfalls zu nutzen. Wir alle wünschen uns, dass das Planen und Bauen in Nordrhein-Westfalen weitergehen kann. Natürlich unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, zu deren Einhaltung ich alle Baubeteiligten aufrufe!

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