Als Bauspezialversicherer sorgt die VHV für die Liquidität zehntausender Bauunternehmer und Handwerker. Jetzt hat die VHV die Konditionen für Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) deutlich verbessert: Die jährlichen Kosten für eine Bau-ARGE wurden erheblich gesenkt und belaufen sich ab sofort auf 0,65 % p. a. Dabei fallen weder Gebühren für die Einrichtung des Vertrages noch für die Ausstellung der Bürgschaft an. Die ARGE-Partner benötigen eine Kautionsversicherung bei der VHV und können mit dieser Voraussetzung ganz leicht eine ARGE-Bürgschaft beantragen. Außenverhältnis und Innenverhältnis kann abgesichert werden Eine Bürgschaft für ARGEN sichert das Ausfallrisiko gegenüber dem Auftraggeber bzw. Bauherrn ab. Darüber hinaus ist eine Absicherung aller an der ARGE beteiligten Unternehmen untereinander möglich. Die ARGE haftet im Außenverhältnis dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, jeder Unternehmer der ARGE haftet für alle Bauleistungen.
Wenn ein Partner aus der ARGE insolvent ist, stehen die anderen Partner dafür ein. Um das Ausfallrisiko der Partner abzusichern, können die einzelnen Bauunternehmen
Unterbürgschaften abschließen. Dadurch sichert sich die ARGE im Innenverhältnis ab. Unterbürgschaften können optional ausgetauscht werden - sofern die ARGE-Partner diese für das Innenverhältnis nutzen, erfolgt die Anrechnung auf die Kautionskreditlinie der ARGE einmalig. Eine Doppelbelastung wird nicht vorgenommen, d.h. entweder belastet die Haupt- oder die Unterbürgschaft die Kautionskreditlinie.