Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert, dass Beschäftigten aus Drittstaaten keine Sonderbelastungen im Zuge der Corona-Krise aufgebürdet werden. Das Aufenthaltsrecht stellt eine Reihe von Anforderungen an Betroffene, die sie derzeit nicht erfüllen können. So macht es der eingeschränkte Zugang zu Ausländerbehörden und deren Schließungen für den Publikumsverkehr teilweise unmöglich, dass Antragsfristen und Antragsformalitäten eingehalten werden können. Ebenso kann eine plötzliche Arbeitslosigkeit dazu führen, dass die Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel entfallen.
„Die durch die Corona-Krise verursachte Sondersituation darf nicht dazu führen, dass Personen aus Drittstaaten plötzlich ausreisepflichtig sind. Die bestehende Rechtslage ist nicht für die aktuellen Folgen der Krise ausgelegt. Regelungen müssen deshalb im Sinne der Menschen flexibel gehandhabt werden. Ein Vorgehen nach Schema F als sei nichts passiert, ist unangemessen und schädlich“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „Die IG BAU unterstützt deshalb den Vorstoß der Integrations- und Zuwanderungsbeauftragten mehrerer Bundesländer, in dieser Situation grundsätzlich zu unterstellen, dass bestehende Aufenthaltstitel erst einmal weiterhin Gültigkeit haben. Aufgrund der Reisebeschränkungen wäre eine Ausreise derzeit in den meisten Fällen ohnehin nicht möglich.“
Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte die zuständigen Landesministerien schriftlich darum gebeten, den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes zu gewährleisten. Die IG BAU kritisiert daran, dass das BMI auf die Ausreisepflicht pocht, wenn der Zweck des Aufenthaltstitels etwa durch ein gekündigtes Arbeitsverhältnis entfällt. Dieser Klipp-Klapp-Vollzug in dieser Situation entspricht nicht dem beabsichtigten Zweck des Gesetzes und verschärft den Druck auf Beschäftigte aus Drittstaaten, selbst übelste Arbeitsbedingungen zu akzeptieren.