Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die Rechte von Beschäftigten zu stärken. „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Meilenstein für die Stärkung fairer Arbeit. In allen unseren Branchen – Bau, Gebäudereinigung und Agrar – prangern wir seit Jahren Lohndumping durch nichtbezahlte Arbeit an. Überstunden fallen einfach unter den Tisch. Der Tariflohn wird damit unterschritten, Mindestlöhne umgangen und Sozialabgaben genauso wie Steuern hinterzogen. Das lässt sich nur mit einer Arbeitszeiterfassung verhindern, die auch kontrollierbar ist. Das heißt sie muss sowohl fälschungs- als auch manipulationssicher gestaltet sein“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger.
„Die Sozialpartner kennen sich am besten mit den Besonderheiten ihrer Branchen aus. Es sollte deshalb auch ihren Vereinbarungen überlassen bleiben, die Details der Arbeitszeiterfassung zu regeln. Der Staat muss aber gleichzeitig die Kontrolle der Arbeitszeiten so engmaschig gestalten, dass dadurch eine effiziente Abschreckung für schwarze Schafe erzeugt wird. Lohnbetrug darf sich nicht lohnen.“
Die IG BAU weist die Behauptung von Seiten mancher Arbeitgeber zurück, aus der verpflichtenden Erfassung der Arbeitszeit erfolge ein unzumutbarer Bürokratieaufwand für die Unternehmen. „Ein Bürokratiemonster haben die Arbeitgeber in Deutschland bereits bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 an die Wand gemalt. Wie die Praxis inzwischen gezeigt hat, war das eine reine Schutzbehauptung. Kein einziger Betrieb ist durch die Erfassung der Arbeitszeiten in den Bankrott getrieben worden. Am Ende nützt es auch dem fairen Wettbewerb, wenn es unseriösen Betrieben unmöglich gemacht wird, sich durch Lohndumping einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen“, sagte Feiger.