Die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien, kurz EEG-Umlage, wurde am 14. Oktober 2016 von den Übertragungsnetzbetreibern verkündet und um rund 0,53 Cent je Kilowattstunde erhöht. Im Jahr 2016 lag der Wert bei 6,354 Cent/kWh, ab 1. Januar 2017 ist die Ökostrom-Umlage auf 6,880 Cent/kWh angehoben worden. Auf energieintensive Gewerbe- und Industriekunden, die nicht von der Umlage befreit sind, kommt eine Kostenerhöhung von acht Prozent zu. Im Vergleich zum letzten Anstieg mit drei Prozent ist mit dem neuen Wert wiederum eine stärkere Förderung der erneuerbaren Energien zu erkennen. Grund hierfür sind niedrige Börsenpreise an der Leipziger Strombörse und bislang noch feste Vergütungssätze für Betreiber von Ökostromanlagen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit 16 Jahren den Ausbau und die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Die Energiewende und die damit stark zunehmende Erzeugung von Ökostrom ließen die EEG-Umlage bislang jedes Jahr ansteigen. Für energieintensive Unternehmen bedeutet dies, sich verstärkter mit ihren Stromkosten und dem Strommarkt auseinanderzusetzen. Es gilt, die Mehrkosten in der Planung für das neue Wirtschaftsjahr zu berücksichtigen. Auch bei einer Ausschreibung von Strom sollten Energieeinkäufer eventuelle Mehrkosten einberechnen.
Bei einem gleichbleibenden Verbrauch von 5 GWh pro Jahr ergeben sich immense Zusatzkosten für Stromkunden. Dabei bilden sich die Mehrkosten, indem die EEG-Umlage mit der Arbeit (in kWh) multipliziert wird. Je mehr Strom verbraucht wird, desto teurer wird es letztlich für das Unternehmen. Die größte preisliche Veränderung für Unternehmen aus dem Industrie- und Gewerbebereich fand im Jahr 2013 statt, als die EEG-Umlage um 47 Prozent zum Vorjahr angehoben wurde. Ein Jahr später fand erneut ein Anstieg um 18 Prozent statt, sodass sich die Umlage innerhalb von zwei Jahren um 65 Prozent erhöhte.
Was können Energieeinkäufer von Industrie- und Gewerbeunternehmen mit einem hohen Energieverbrauch tun? Wenn sie nicht von der Umlage befreit sind, sollten sie bereits jetzt beginnen, einen möglichen Anstieg der EEG-Umlage in ihrer Planung der Energiekosten für die Lieferjahre ab 2017 zu berücksichtigen. Bei Unternehmen mit vielen Standorten und Abnahmestellen ist dies allerdings mit viel Aufwand verbunden, wenn nicht alle Stromdaten in einem Energieportal vollständig hinterlegt sind, sondern in zahlreichen Tabellen verstreut sind. Mit enPORTAL sind Einkäufer aus Industrie und Gewerbe bestens für den onlinebasierten Energieeinkauf ab 2017 und für die Folgejahre gerüstet. Das digitale Energiedatenmanagement ermöglicht die einfache Ansicht aller Abnahmestellen, Verbräuche, Verträge und Kosten. So behalten Einkäufer stets den Überblick.