Das Bundeskabinett hat heute im Umlaufverfahren die Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes beschlossen. Im Wohngeldgesetz ist eine regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt. Diese garantiert die Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland. Die letzte Erhöhung des Wohngeldes gab es am 1. Januar 2023 mit Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes.
Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Das Wohngeld ist eine tragende Säule des Sozialstaates. Mit der historisch größten Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, haben wir dafür gesorgt, dass Rentnerinnen und Rentner sowie Beschäftigte und Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen bei den Mietzahlungen bzw. den Wohnkosten in der eigenen Immobilie dauerhaft entlastet werden. Seitdem ist vieles teurer geworden. Die Menschen geben heute deutlich mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs aus. Um die Entlastungswirkung auch langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 % bzw. 30 Euro. Damit bleibt Wohnen für Millionen Rentnerinnen und Rentner, Familien und Arbeitende weiterhin bezahlbar. Gleichzeitig ist es umso wichtiger, dauerhaft mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit einem neuen Förderprogramm, das zeitnah starten wird, investieren wir gerade in den Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment. Zudem sieht der Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2025 vor, dass die Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit 21,65 Mrd. Euro von 2022 bis 2028 weiter auf Rekordniveau verstetigt wird.“
Das Pestel-Institut, das einen Forschungsschwerpunkt bei der Wohnungsmarkt-Analyse hat, warnt dabei vor einem „mutmaßlich ungewollten Effekt der Mietpreistreiberei“. Der Leiter des Pestel-Instituts, Ökonom Matthias Günther, erklärt dazu: "Man muss der Ministerin klar sagen: Mit der Anhebung des Wohngeldes steht einem Teil der Haushalte mehr Geld fürs Wohnen zur Verfügung – allerdings ohne dass zusätzliche Wohnungen verfügbar sind. Damit wird der Mietenanstieg beschleunigt."
Aktuell fehlen in Deutschland über 500.000 Wohnungen. Vermieter sitzen damit am längeren Hebel: Sie können sich ihre Mieter aussuchen. Und viele nutzen die Situation auch aus, um mit den Mieten immer weiter nach oben zu gehen. "So richtig und wichtig das Wohngeld ist, es darf nur nicht dysfunktional eingesetzt werden und damit zu einer Steigerung der Mieten gerade im unteren Preissegment führen. Die Auswirkungen davon bekommen vor allem Haushalte zu spüren, deren Einkommen knapp über der Wohngeldgrenze liegen", sagt Günther.
Das Problem bleibe die über Jahrzehnte vernachlässigte Schaffung von bezahlbaren Wohnungen, ob mit oder ohne Sozialbindung. "Die unmittelbare Förderung der Mieter funktioniert nur in Wohnungsmärkten mit einem ausreichenden quantitativen Angebot, also in Märkten ohne latente Mieterhöhungsspielräume. Dies ist gegenwärtig aber nur in wenigen Regionen gegeben. In allen anderen Regionen führt mehr Geld nur zu höheren Mieten", so Günther.