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Gütegemeinschaft Kanalbau: Leitfaden Flüssigboden

Qualitätssicherung beim Einbau auf der Baustelle

RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau

Anschrift:
Linzer Straße 21
53604 Bad Honnef
Deutschland

Kontakt:

02224 9384-0

02224 9384-84

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Die Gütegemeinschaft Kanalbau stellt Auftraggebern und Auftragnehmern Infoschriften und Leitfäden zur Verfügung, die als Arbeitsgrundlage und als zusätzliche Hilfestellung dienen können. So etwa für ausführende Unternehmen bei der Dokumentation der Eigenüberwachung. Dazu werden Leitfäden angeboten, die als Muster für die Dokumentation der Eigenüberwachung für die unterschiedlichen Ausführungsbereiche der Güte­gemeinschaft genutzt werden. 2020 wird die Reihe durch den „Leitfaden für die Eigenüberwachung AK – Anlage Flüssigboden, Einbau auf der Baustelle“ ergänzt.

Der Leitfaden wird Unternehmen mit RAL-Gütezeichen AK1, AK2 und AK3 Anfang 2020 in deren LOGIN-Bereich auch als digital bearbeitbares Formular zur Verfügung gestellt. Der Leitfaden gilt ab Einbaumengen > 50 m3 Flüssigboden und wird zunächst zur freiwilligen Anwendung empfohlen. Nach ­einer Informations- und Einführungsphase wird der Leitfaden ab 01. Oktober 2020 verbindlicher Bestandteil der Eigenüberwachung nach RAL-Gütesicherung Kanalbau. Auftraggeber und Ingenieurbüros erhalten den Leitfaden als ausgefülltes Muster auf Anfrage.

Die Forderung nach neuen umweltfreundlichen Technologien hat in den letzten Jahren zu neuen Entwicklungen insbesondere im Bereich der Flüssigböden geführt. Bei Flüssigboden handelt es sich um ein temporär fließfähiges, selbstverdichtendes und sich rückverfestigendes Verfüllmaterial. Es ist mit bodentypischen Eigenschaften ausgestattet und kann sowohl aus Bodenmaterial als auch aus natürlichen und aufbereiteten Böden, Zusatzstoffen und Wasser hergestellt werden. Das Herstellverfahren ermöglicht es, beliebige Arten von Bodenaushub zeitweise fließfähig zu machen, selbstverdichtend und ohne externe Verdichtungsleistung einzubauen und dabei bodenähnliche bis bodengleiche Verhältnisse im bodenmechanischen und bodenphysikalischen Sinn des anstehenden Bodens wiederherzustellen. Fachgerecht eingebaut ergeben sich auf der Baustelle viele Vorteile: Hierzu zählen unter anderem ein optimales Rohrauflager, die komplette Ummantelung des Rohres sowie die selbstverdichtenden Eigenschaften des Verfüllmaterials. Hinzu kommen ein schneller Baufortschritt, ein verbesserter Arbeitsschutz und weniger Beeinträchtigungen des Baustellenumfeldes aufgrund des geringeren Platzbedarfs, des reduzierten Maschineneinsatzes sowie minimierte Lärm-, Vibrations- und Staubbelastungen. Vorteile, die sowohl dem Kanalnetzbetreiber, den ausführenden Unternehmen als auch den Anliegern der Baustelle zu Gute kommen.

Deshalb liegt die Flüssigbodentechnologie im Trend. Doch was muss bei der Verwendung von Flüssigboden auf der Baustelle beachtet werden, damit sein Einsatz zum gewünschten Erfolg führt? Eine entsprechende Unterlage zur Arbeitsvorbereitung und Einbaudokumentation als Arbeitshilfe für die ausführenden Unternehmen fehlte bislang. Anlass genug für die Gütegemeinschaft Kanalbau, einen entsprechenden Leitfaden gemeinsam mit Gütezeichenfirmen zu entwickeln. Der Leitfaden regelt die Dokumentation der Eigenüberwachung „Einbau auf der Baustelle“, wobei eine Abgrenzung gegenüber der Qualitätssicherung des Produkts Flüssigboden und damit gegenüber anderen bereits vorhandenen Qualitätssicherungssystemen wie z. B. der RAL-Gütesicherung Flüssigboden RAL-GZ 507 vorgenommen wurde.

Der Leitfaden vereinfacht im Zuge des Organisationsmanagements sowohl die Übermittlung von Sollwerten auf die Baustelle als auch die Dokumentation der auf der Baustelle festgestellten Istwerte. Des Weiteren wird im Leitfaden nachvollziehbar dokumentiert, wo, wann, welche Chargen an Flüssigboden im Untergrund eingebaut und beprobt wurden. Dies geschieht durch Dokumentation der Einbauabschnitte, der Verfüllabschnitte, der jeweils zugehörigen Lieferscheine und der zugehörigen Soll- und Istwerte. Die Protokolle „Dokumentation der Verantwortlichkeiten“ und „Projektbezogener Prüfplan“ sind im Leitfaden informativ als Checklisten für die Arbeits- und Bauvorbereitung enthalten. Sie gehören nicht zum Mindestumfang den Gütezeicheninhaber im Rahmen der Eigenüberwachung zu dokumentieren haben, sondern werden zur freiwilligen Anwendung empfohlen. Somit stellt der Leitfaden ein Muster für die Dokumentation dar. Andere, insbesondere innerbetrieblich erstellte, gleichwertige Dokumente im Rahmen von Qualitätssicherungssystemen können alternativ verwendet werden.

Darüber hinaus werden den Gütezeicheninhabern in deren LOGIN-Bereich die Leitfäden für die „Eigenüberwachung D – Dichtheitsprüfung“ und „Eigenüberwachung AK – Allgemeiner Kanalbau“ in aktualisierter Form zur Verfügung gestellt. Die Notwendigkeit zur Überarbeitung ergab sich insbesondere durch die Neufassung des DWA-Arbeitsblatt A139 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ im Jahr 2019.

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