Immer dann, wenn das Befahren von abgesperrten Bereichen – wie z.B. Zufahrten zu Parkplätzen oder Parkhäusern systematisch geregelt werden soll, kommen spezielle Vorrichtungen zum Einsatz. Sehr beliebt – weil einfach und platzsparend – sind z.B. Schrankensysteme, die erst nach einer Legitimation die Zufahrt freigeben. Da in der Regel Ein- und Ausfahrt unmittelbar nebeneinander liegen, befinden sich genau dazwischen oft Verkehrsinseln, die einer klaren Trennung der Fahrspuren dienen. Auf diesen Inseln finden auch die Vorrichtungen für die Zufahrtskontrollen Platz. Kommen bei der Anlage derartiger „Schrankeninseln“ genormte Bordsteine zum Einsatz, so ergibt sich eine Mindestbreite der Insel von einem Meter, denn nach deutscher Norm beginnen die an den Inselköpfen verwendeten Bordsteinradien erst bei 50 cm, was einen Halbkreis mit einem Durchmesser von 1 m ergeben würde. Für viele Anwendungsfälle sind jedoch schmalere Inseln gefordert. Die Folge: Verarbeiter müssen die Bordsteine häufig mit erheblichem Aufwand zurechtschneiden, um Inseln mit geringerer Breite zu realisieren. Dies kostet Zeit und bringt auch optisch nicht immer das gewünschte Ergebnis. Zwei gute Lösungen, bei denen ohne jeglichen Schneideaufwand Schrankeninseln mit einer Breite von nur 80 cm realisierbar sind, bietet das Betonsteinwerk Hermann Meudt aus Wallmerod.