Die Bundesregierung will die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden anpassen und den Schwerpunkt auf die energetische Sanierung setzen. Ziel ist, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren, damit sie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen. Deshalb wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt. Die entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Bundesregierung vorgelegt.
Ab dem 28. Juli 2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022. Die Neubauförderung wird dann in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter. Hier gibt es für dieses Jahr aktuell erstmal nur Folgeanpassungen, das heißt, Anpassungen, die aus den Änderungen bei der Sanierung resultieren und zum anderen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abbilden.
Ukraine-Krieg als Grund für die Reform
Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung ist die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise. „Beides erhöht die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen. Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen“, sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck.
Wichtig ist dabei, mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu hebeln und dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen. Damit dies gelingt, steigen die im Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugewiesenen Fördermittel für die Sanierung im Vergleich zu den Jahren zuvor. Zugleich werden die Fördersätze reduziert, bei Komplettsanierungen wird angesichts des sich verändernden Zinsumfeldes auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt.
Mit der Reform der BEG werden jährliche Bewilligungen von 13-14 Mrd. Euro möglich bleiben, davon etwa 12-13 Mrd. Euro für Sanierungen. Zum Vergleich: 2021 wurden rund 8 Mrd.Euro und 2020 rund 5 Mrd. Euro für die Sanierung ausgegeben. In 2022 sind es aktuell für die Sanierungsförderung rund 9,6 Mrd. Euro im Zeitraum von Januar bis Juli 2022.
Unverständnis beim Baugewerbe
In der Baubranche treffen die geplanten Änderungen auf Kritik. „Der verkündete Stopp der Förderung von EH-100-Sanierungen und die Anpassung der Fördersätze nach unten ist genau das Gegenteil von dem, was eigentlich notwendig wäre: Eigentümer und Eigentümerinnen bräuchten eine höhere Förderung anstelle einer niedrigeren, wenn man den Umstieg von fossilen auf regenerative Energien ernst meint", sagt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.
"Es ist zwar richtig, angesichts von Energiekrise und Klimawandel auf die Sanierung des Gebäudebestands zu setzen. Auch die bisherige Sanierungsquote von rund einem Prozent ist zu niedrig. Aber der vom Bundeswirtschaftsministerium eingeschlagene Weg ist falsch. Das betrifft auch die Streichung des Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Denn damit erhalten Gebäudeeigentümer umfassende Informationen zur Sanierung ihrer Immobilien. Weitere und höhere Investitionen werden dadurch angeregt", sagt Pakleppa.