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Donnerstag, 28. Januar 2021

Branchen-Spitzen fordern Wohnraumoffensive

Die Wohnung als „Lockdown-Ort Nummer 1“. Aber durch die Corona-Krise wird genau dieser Rückzugsort der Pandemie für immer mehr Menschen zu einem immer größeren Problem: Viele werden sich das Wohnen so wie heute nicht mehr leisten können. Davor warnen 34 führende Vertreter der Bau- und Immobilienbranche, die sich in der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ zusammengeschlossen haben, darunter auch der Deutsche Mieterbund und die IG BAU.

Um eine „neue Corona-bedingte Wohnungskrise“ zu vermeiden, sei eine zweite und deutlich effektivere Wohnraumoffensive dringend erforderlich, heißt es in einem Brandbrief, den die Branche heute an Bundestag und Bundesregierung sowie an die Länderparlamente und an die Regierungschefs der Länder gerichtet hat. Die Politik im Bund und in den Ländern müsse jetzt, im Corona- und Superwahljahr 2021, rasch eine „Wohnraumoffensive 2.0“ auf den Weg bringen.

Bezahlbarer Wohnraum als Mangelware in der Corona-Krise – damit räche sich vor allem auch das Scheitern der bisherigen Wohnraumoffensive der Bundesregierung. Deren Ziel war es ursprünglich, 1,5 Mio. Neubauwohnungen bis 2021 zu schaffen. „Dabei werden es am Ende nicht einmal 1,2 Mio. neu gebaute Wohnungen sein. Damit hat die Bundesregierung ihr selbst gestecktes Ziel um gut 300.000 Wohnungen verfehlt. Das entspricht mehr als der Bauleistung eines ganzen Jahres“, sagt Ronald Rast. Der Koordinator der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ kritisiert dabei die „Taktik politischer PR-Arbeit“, die die Bundesregierung jetzt anwende, um das Neubaudefizit zu rechtfertigen. Rast spricht von einem „wohnungsbaupolitischen Taschenspielertrick“: „Es ist ganz schön forsch, jetzt ungeniert die genehmigten, aber noch nicht gebauten Wohnungen in die Wohnungsbau-Bilanz der Regierung hineinzurechnen. Denn im Bauüberhang, also in Wohnungen, die nur auf dem Papier existieren, kann keiner wohnen. Und wenn es im Superwahljahr darum geht, Menschen von der eigenen Politik zu überzeugen, dann ist so ein Tricksen politisch auch noch riskant“, so Rast.

Hinzu komme die sich verschärfende wirtschaftliche Krisensituation: Kurzarbeit, Entlassungen, das Auslaufen befristeter Arbeitsverhältnisse, der massive Wegfall von Mini-Jobs, der Kampf von Freiberuflern und Solo-Selbständigen um ihre Existenz … – als Folge der Corona-Pandemie werde die Zahl einkommensschwacher Haushalte in Deutschland drastisch steigen. „Damit wird sich das Problem des bezahlbaren Wohnens und der massive Mangel an Sozialwohnungen nochmals deutlich verschärfen – für viele Haushalte vorübergehend, für einen Großteil aber auch längerfristig oder sogar dauerhaft. Wir werden hier eine neue Dimension in der sozialen Frage ‚Wohnen‘ erreichen“, sagt Dr. Ronald Rast.

Der Koordinator des Branchenbündnisses appelliert an die Politik, eine neue „politische Architektur“ für den Wohnungsbau zu schaffen. Es komme jetzt darauf an, im Superwahljahr 2021 frühzeitig Signale für mehr Wohnungsbau zu setzen – in der Regierungsarbeit von Bund und Ländern genauso wie in den Wahlprogrammen der Parteien.

Immerhin stünden neben der Bundestagswahl auch sechs Landtagswahlen ins Haus. „Wenn die Miete zur erdrückenden Last wird, dann nehmen die Menschen diese Sorge mit in die Wahlkabine. Das gilt auch, wenn ihnen die Kredite für die Eigentumswohnung oder fürs Eigenheim über den Kopf wachsen“, so Rast. Bereits jetzt sei jeder Siebte in Deutschland schon durch zu hohe Wohnkosten überlastet – gebe also mehr als 40 % seines verfügbaren Haushaltseinkommens für Miete mit Nebenkosten aus. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gehe es hier um immerhin 11,4 Mio. Menschen, „die sich ihre Wohnung damit eigentlich gar nicht leisten können“, so Rast.

Die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“, in der sich neben der Bau- und Immobilienwirtschaft, dem Mieterbund und der Baugewerkschaft auch Spitzenverbände der Architekten, Planer und Ingenieure zusammengeschlossen haben, richtet mit ihrem Brandbrief einen Forderungskatalog an die Politik von Bund und Ländern, der acht zentrale wohnungsbaupolitische Punkte enthält. Hier der Acht-Punkte-Katalog, den die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ als politische To-do-Liste für Bund und Länder im Superwahljahr 2021 jetzt vorgelegt hat:

  • Sozialen Wohnungsbau massiv stärken. Mindestens 80.000 neue Sozialmietwohnungen sollen pro Jahr geschaffen werden. Dafür müssten Bund und Länder mindestens 5 Mrd. Euro bereitstellen.
  • Bezahlbares Wohnen stärker fördern. Mietwohnungsbau attraktiver machen: Nach dem Auslaufen der Sonder-AfA müsse die Regel-AfA umgehend von 2 auf 3 % angehoben werden. Darüber hinaus seien ab dem kommenden Jahr weitere Förderinstrumente für Regionen notwendig, die vom Wohnungsmangel betroffen sind.
  • Leben ohne Miete: Anschaffung von Wohneigentum erleichtern.Eigentumswohnung oder Eigenheim – mehr Menschen das Wohnen in den eigenen vier Wänden möglich machen: Dazu sind Bürgschaftsprogramme notwendig. Zusätzlich müsse das Baukindergeld, das Ende März ausläuft, in die Verlängerung gehen. Ansonsten sei eine regionale Wohneigentumsförderung erforderlich. Zudem sollen die Nebenkosten bei der ersten Anschaffung von Wohneigentum auf den Prüfstand – konkret geht es um das Senken bzw. Abschaffen von der Grunderwerbsteuer bis zur Gebühr für den Grundbucheintrag.
  • Kostentreiber Bauland: Mehr günstige Grundstücke ausweisen und vergeben. Günstiges Bauland – bezahlbares Wohnen: Die preisgünstige Vergabe öffentlicher Grundstücke und Bebauungspläne mit Kontingenten für preisgebundene Wohnungen sollen rasch realisiert werden.
  • Neue Schritte für Klima-Sanierungen. Mehr energetisch sanieren – mit sozialer Note: Es sind effektive Steueranreize und Zuschüsse für CO2-Sanierungen von Mietwohnhäusern erforderlich. Energetische und altersgerechte Sanierungen sollen stärker gekoppelt werden. Zudem müssen marktreife Konzepte zur „Klima-Seriensanierung“ entwickelt werden. Und auch der Corona-Aufbaufonds der EU soll genutzt werden: Ein Teil des 750-Mrd.-Euro-Pakets ist für den Gebäudesektor zu reservieren.
  • Mehr „Beinfreiheit im Baurecht“ beim Altbau-Umbau.Von der Kernsanierung über die Aufstockung bis zum Abriss und anschließenden Neubau an gleicher Stelle (Ersatzneubau): Bei Baumaßnahmen im Bestand sollen nicht länger die hohen „Neubau-Hürden“ gelten. Hier seien schnelle Strategien und Änderungen im Baurecht erforderlich – z.B. in puncto Bebauungsdichte, Abstandsflächen, Stellplatznachweis, Brand- und Schallschutz.
  • ’Baustoff-Forschung: Ressourcen-Effizienz auf dem Bau fördern. Ressourcen auf dem Bau effizient einsetzen: Der Staat soll die Forschung und Entwicklung von Baustoffen und Bauweisen unterstützen – mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Baustoffherstellung bis 2050. Basis für den ökologischen Fußabdruck dabei: der komplette Lebenszyklus von Gebäuden – von der Baustoffherstellung bis zum Recycling beim Abriss. Zudem soll der Staat keine Baustoff-Präferenzen im Baurecht verankern. Bei allen Vorgaben müsse er konsequent auf Technologieoffenheit setzen.
  • Kein weiteres „staatliches Drehen an der Preisspirale“. Alle Gesetze, Verordnungen und Normen gehören auf die „Sozial-Waage“: Es soll künftig ein strenges und kritisches Abwägen geben, wenn Auflagen den sozialen und bezahlbaren Wohnraum teurer machen würden. Grundsätzlich sind weitere Kostentreiber zu vermeiden sowie Genehmigungs- und Bauprozesse zu beschleunigen.

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