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Freitag, 25. August 2023

Gesetzentwurf für Wärmeplanung

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zugestimmt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben, damit die Bürger und Gewerbetreibende wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können. Darüber hinaus wird das Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30 % und bis 2040 mit einem Anteil von 80 % mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Schließlich enthält das Wärmeplanungsgesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahrplänen für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.

Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wer ein Haus hat, will wissen, mit welchen Kosten für Energie in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist. Wer heute eine Mietwohnung sucht, schaut auch nach dem Energieverbrauch und fragt, mit welchem Energieträger geheizt wird. Antworten auf diese Fragen sollen künftig schnell und einfach zu finden sein. In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders. Gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungsgesetz, das für ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert, wichtig. So eine Planung kostet Geld. Damit die Kommunen schnell starten können, fördert der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Mio. Euro. Auf die Bürgerinnen und Bürger kommt kein Mehraufwand zu. Es werden ausschließlich vorhandene Daten genutzt, die Behörden, Energieversorgern und dem Schornsteinfeger schon vorliegen. Mit dem Wärmeplan vor Ort gibt es mehr Entscheidungssicherheit und Planbarkeit.“

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Mit dem Wärmeplanungsgesetz schaffen wir den Rahmen für die Einführung einer flächendeckenden und systematischen Wärmeplanung. Dadurch werden die Kommunen in die Lage versetzt, auf lokaler Ebene gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und zu beschreiten. Damit setzen wir einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Fernwärme nimmt in der klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft eine herausragende Rolle ein, insbesondere in urbanen Gebieten. Aktuell ist die Fernwärme jedoch noch überwiegend fossil gespeist. Deshalb enthält das Wärmeplanungsgesetz Mindestziele für den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen und legt den Rahmen für die schrittweise und zeitlich gestaffelte Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme fest. Im bundesweiten Mittel soll der Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme in 2030 50% betragen, 2045 wollen wir vollständig klimaneutral sein."

„Das Wärmeplanungsgesetz ist unerlässlich, um eine echte Alternative für eine emissionsarme Wärmeversorgung über gut ausgebaute Wärmenetze in Deutschland zu schaffen. Denn nur durch einen intelligenten Mix aus Gebäudehülle, Gebäudetechnik und eben klimaneutralen Strom und Wärme können die Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden. Dabei müssen zudem Wasserstoff und grüne Gase eine zentrale Rolle spielen sowie das Denken in Quartieren bei Netzplanung und -ausbau zwingend mitberücksichtigt werden", äußert sich Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, zum Wärmeplanungsgesetz. Bei allem spiele die Bauindustrie mit ihren Leitungsbauunternehmen eine Schlüsselrolle: „Die Wärmewende muss umgesetzt werden – das geschieht durch die Bauindustrie", betont Müller.

„Was es jetzt braucht, ist eine hohe Verbindlichkeit für die Nutzerinnen und Nutzer. Im Klartext: Die Wärmewende muss planbar und die bezogene Wärme finanzierbar sein. Es darf nicht das gleiche wie aktuell im Wohnungsbau passieren, dass sich Menschen die hohen Kosten nicht leisten können. Sonst wird die Wärmewende zu einer sozialen Frage, was vermieden werden muss. Die 500 Mio. des Bundes können deshalb nur ein Anfang sein, um die Planung anzuschieben. Wenn Wärme aber ein zentraler Bestandteil der Gebäudeenergie werden soll, braucht es für die Umsetzung eine wesentlich größere Unterstützung der Kommunen, die die hohen Investitionen aus eigener Kraft nicht stemmen können. Alle sind sich einig, dass der Weg zur Klimaneutralität zügig gegangen werden muss. Somit ist die Verschärfung der Fristen im Gesetz nachvollziehbar, sie darf aber nicht dazu führen, dass sich einzelne Kommunen überfordert fühlen und vor der Aufgabe zurückschrecken. Deswegen ist im parlamentarischen Verfahren zu überlegen, ob mehr Flexibilität und Unterstützung durch öffentliche Institutionen für die Kommunen eine Option sein können.“

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